Knappe drei Monate nach dem Ende des Monaco-GPs hat die Formel 1 endlich ein finales Ergebnis. Am 4. September veröffentlichte das Internationale FIA-Berufungsgericht sein Urteil im von McLaren und Red Bull angestrengten Verfahren gegen die Tempolimit-Farce von Monaco. Alpine und Pierre Gasly verlieren dabei ihren ursprünglich am grünen Tisch erkämpften dritten Platz wieder. Das Gericht setzt das ursprüngliche Ergebnis wieder ein.
Alpine hatte nach dem Rennen erst per Right of Review eine Rücknahme von zwei 5-Sekunden-Strafen erreicht, die gegen Gasly wegen des Übertretens des Boxen-Tempolimits ausgesprochen worden waren und ihn von P3 auf P7 zurückgeworfen hatten. Die FIA-Stewards stimmten zu, nachdem die Zeitnahme-Abteilung der Formel 1 bei Ermittlungen zu dem Schluss gekommen war, dass die angewandten Messwerte nicht akkurat gewesen waren.
Hierbei war es darum gegangen, dass die Formel 1 seit Ewigkeiten Überschreitungen nicht auf tatsächliche Tempomessungen basiert, sondern darauf, wie lange ein Auto zwischen mehreren im Asphalt der Boxengasse eingelassenen Zeitnahmeschleifen verbringt. Wer ein so ein Segment zu schnell durchfährt, wird bestraft.
In Monaco wurde rückwirkend nachgemessen und festgestellt, dass eines dieser Segmente mit einer kürzeren Distanz durchfahren werden konnte, was im Rennen gleich sechs Zeitstrafen auslöste. Daraufhin entschieden die Stewards, die Gasly-Strafen - die Alpine nicht im Rennen abgesessen hatte - wieder zurückzunehmen.
McLaren und Red Bull prozessieren erfolgreich gegen Alpine
McLaren und Red Bull liefen dagegen Sturm. Mit dem Argument, dass die der Messung zugrundeliegenden Werte das ganze Wochenende identisch geblieben waren, sich jeder darauf einstellen konnte, und dass es absolut essenziell sei, dass bei allen Teams im Rennen die gleichen Werte angewandt werden.
Das FIA-Berufungsgericht schloss sich dieser Argumentation an. Eine selektive Anwendung von anderen Messwerten bei nur einem Fahrer rückwirkend nach dem Rennen sei nicht im Sinne des Internationalen Sport-Kodex und nicht im Sinne des F1-Reglements. Diese verlangen, dass solche Standard-Prozesse einheitlich angewandt werden. Gaslys zwei 5-Sekunden-Strafen sind rechtens und müssen daher wieder ins Ergebnis eingerechnet werden.
Dadurch bekommt Isack Hadjar sein erstes Red-Bull-Podium zurück. Oscar Piastri, Liam Lawson und Arvid Lindblad rücken je einen Platz auf, Gasly muss zurück auf P7. Alpine verliert neun WM-Punkte. Hauptauswirkung in der WM hat das auf das Duell um P5 zwischen den Racing Bulls und Alpine. Der Racing-Bulls-Vorsprung wächst hier auf 14 Punkte. McLaren und Red Bull machen minimal Boden auf Ferrari gut, aber hier sind die Lücken sowieso viel größer.

Alpine kommentiert in einer kurzen Stellungnahme die Entscheidung: "Während wir der Entscheidung widersprechen und nach wie vor der Meinung sind, dass Auto #10 an keinem Punkt im Rennen das Tempolimit überschritten hat, nimmt das Team die Entscheidung des Richtergremiums bei der Anhörung in Paris zur Kenntnis. Das Ergebnis mag nicht das sein, was wir uns erhofft haben, und wir meinen, dass wir ungerecht bestraft wurden, aber das Team ist fest darauf fokussiert, seine Performance auf der Strecke zu verbessern, und bleibt in einem engen und sehr harten Meisterschaftskampf."
Die Hintergründe des Monaco-Prozesses erklärt
Das Gericht kam nach der Anhörung und nach der Zeugenaussage des F1-Zeitnahmeingenieurs Arbi Karapetian zum Schluss, dass - wie von Karapetian auf dem Zeugenstand hervorgehoben - die ursprüngliche Messung der Distanz zwischen den strittigen Zeitnahmeschleifen prinzipiell im Sinne des Reglements nicht inkorrekt war.
Die im Rennen angewandte Distanzmessung war von erfahrenem Personal nach dem gängigen Verfahren mit einem Maßband vor dem Rennwochenende vorgenommen worden. Die spätere kürzere Distanz wurde mit anderen Methoden, darunter einem Blick aus der Vogelperspektive und der Nutzung von GPS-Daten erhoben und kam zum Schluss, dass die relative Position der Schleifen zur Fahrtrichtung im Zusammenspiel mit den Kurven in der Boxeneinfahrt eine kürzere Linie, damit eine kürzere Durchfahrtszeit und damit eine fälschliche Strafe ermöglicht hätte.
Retroaktiv diese Messungen anzuwenden ist in den Augen des Berufungsgerichtes aber nicht möglich. Die ursprünglichen Werte wurden nach gängigem Verfahren erhoben. FIA und Teamvertreter besprachen das Thema schon am Freitag, nachdem Mercedes und Williams der Meinung waren, ihre Daten stimmen nicht mit den Timing-Daten überein. Die Zeitnahme überprüfte das am Freitag und am Samstag wiederholt, prüfte die Messdaten, und bestätigte am Samstag und am Sonntag wiederholt gegenüber der Rennleitung, dass alles in Ordnung sei.

Für das Gericht ist es an diesem Punkt absolut essenziell, dass bei allen Teams die gleichen Messwerte zur Anwendung kommen. Das implizieren Artikel 1.1.1 des Internationalen Sportkodex und A9.4.3 des Generellen Reglements der Formel 1 deutlich. Das gilt es erst recht zu bedenken, wenn es um etwas wie das Boxen-Tempolimit geht, welches seit 2022 auch keine Toleranzwerte mehr nutzt. Man könne nicht von Wettbewerbern verlangen, sich auf einen Datensatz einzuschießen, und dann rückwirkend selektiv andere Daten anwenden, selbst wenn diese akkurater sein mögen.
Es Teams zu erlauben, Zeitstrafen taktisch auszusitzen und sie dann mit alternativen Messungen nach dem Rennen anzufechten, darf für das Gericht nicht sein. Nur wenn ein für alle geltendes festgelegtes Verfahren bei einem Fahrer falsch angewandt worden wäre (etwa wenn man bei Gasly fälschlich eine kürzere Zeit gemessen hätte als er tatsächlich zwischen den Schleifen fuhr), wäre so eine Diskussion zulässig. Das ist hier nicht der Fall, Gaslys Zeiten sind bestätigt, sind Fakt und verstoßen gegen die Richtwerte.
Unabhängig davon ist die Substanz der Ermittlungen nach dem Rennen nicht ausreichend. Es konnte nie eindeutig bewiesen werden, dass Gasly tatsächlich die theoretisch kürzeste Distanz gefahren war, mit der er unter 60 km/h geblieben wäre. Gaslys Linie hatte Alpine lediglich anhand von Onboards und 3D-Daten geschätzt. Die neue kürzeste Distanz war auch nur per GPS erhoben worden, nicht wie angesprochen mit dem Maßband, und das zu einem Zeitpunkt, als die Strecke schon abgebaut wurde und die genauen Positionen der temporären Absperrungen in der Einfahrt nicht mehr verlässlich festzustellen waren.



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